ADAC young driver-Mitgliedschaft

Tarifvoraussetzungen:

Diese Mitgliedschaften sind für Mitglieder mit einer geringen Fahrleistung (d. h. maximal ein eigenes auf Sie zugelassenes Fahrzeug und eine jährliche Fahrleistung von ca. 6.000 km). Für ADAC young driver-Mitgliedschaften, die von Volljährigen beantragt werden, gilt: Der ADAC ist berechtigt, Sie bei Wegfall der Tarifvoraussetzungen in einen beitragspflichtigen Tarif umzustellen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, sind Sie verpflichtet, nach Wegfall der Tarifvoraussetzungen in Anspruch genommene Leistungen der ADAC Pannen- und Unfallhilfe zu bezahlen.

Für die Tarife ab dem 16. Geburtstag gilt:

1) - Es handelt sich um eine beitragsfreie, außerordentliche Mitgliedschaft für Jugendliche beim ADAC e.V. sowie dem örtlich zuständigen Regionalclub. Mit dem 18. Geburtstag verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres beitragsfreies Jahr. ADAC starter und ADAC young driver-Mitgliedschaften, die von Minderjährigen beantragt werden, enden automatisch nach der beitragsfreien Zeit. Ein unverbindliches Angebot folgt.

Für den Tarif ab dem 18. Geburtstag gilt:

1) - Es handelt sich um eine im ersten Jahr beitragsfreie, ordentliche Mitgliedschaft für Mitglieder beim ADAC e.V. sowie dem örtlich zuständigen Regionalclub ab dem 18. Geburtstag. Der beitragsfreie Tarif ist ein Jahr gültig. Nach Erhalt der Informationen über einen alters- und bedarfsgerechten Folgetarif gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. ADAC young driver-Mitgliedschaften, die von Volljährigen beantragt werden, enden nicht automatisch.

Die ADAC Mitgliedschaft kann nur mit einem deutschen Hauptwohnsitz bzw. Sitz in Deutschland erworben werden.